(10) Gewerbliche Kooperationen

Allgemeine Informationen
Hinweis: Der Nachfolgende FAQ Eintrag bezieht sich auf §5 Abs. 4 HGB

4. Kooperationen zwischen Unternehmen, müssen bei der Handelskammer (auf sahk.de im Firmeprofil) angegeben angemeldet werden.
4.1. Kooperationen sind außergewöhnliche Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, in denen das eine Unternehmen auf das andere Unternehmen angewiesen ist, da ein Handel der Waren / Dienstleistung normalerweise nicht möglich wäre. Anmeldepflichtige Kooperationen, erfahren Sie im FAQ der Handelskammer.

Anmeldepflichtige Kooperationen:

- Kooperationen die aufgrund einer Sondergenehmigung der Handelskammer ermöglicht wurden.

- Fahrzeugvermietungen, bei welchen die Abrechnung der Mieten über ein Hotel läuft
(Anmeldepflicht des Hotels bei der Fahrzeugvermietung)

Kooperationen bieten keine Steuervorteil.
Es ist irrelevant welche der beiden Kooperationspartner die Anfrage stellt.
Eine Kooperationsanfrage kann vom Inhaber oder von Ihm befugte (Firmenverwaltungsrecht möglich) gestellt werden.
1. Derjenige welche die Anfrage stellen möchte, kann hierzu auf das jeweilige Firmen-/Hotel-/Dienstleistungsprofil gehen.
Hier auf "Kooperation hinzufügen" klicken

2. Tragen Sie die Kooperationsid des Partners ein. Auf Wunsch kann noch eine Notiz hinzugefügt werden, welche der Partner beim erhalt sieht.

3. Sicht des Empfängers: Die Kooperationsanfrage kann nun angenommen/abgelehnt oder gelöscht werden.