Unternehmens-Websiten bieten Ihnen eine ideale Möglichkeit Ihr Unternehmen zu vermarkten
(Beispiel: Klick mich)
Informationen für Entwickler
FireVox

Websitenübersicht

Beispiel Website
Hinweise:
- der Code muss Plug & Play mäßig funktionieren. Es darf keine Installation von Abhängigkeiten notwendig sein.
- im Code Ihrer Datein dürfen keine Verlinkungen zu externen Seiten enthalten sein. Dies betrift auch Script-Bibliothek wie jQuery (müssen im Projekt eingebunden sein). Nur relative Links sind erlaubt. (ausgenommen Verlinkungen zu pic.statev.de). Libarys, Schriftarten etc. müssen Lokal eingebunden werden.
- Datenbanken dürfen verwendet, müssen aber selbst bereitgestellt werden (DBs sollten nur für die Darstellung von z.b. variablen Preisen, Bilder, Texten... verwendet werden)
- die gesamte Website muss als .zip gepackt und auf sahk.de hochgeladen werden
- Sollten Sie als Entwickler Ihren Code dem Kunden nicht offenbaren wollen, können Sie sich bei der Firma des Kunden die nötigen Rechte geben lassen, um die Files eigenständig auf sahk.de hochzuladen. (s.u.)
Sind Updates möglich?:
- ja Dateiupdates sind nach erfolgreicher Verifizierung möglich
- hierbei gilt: packen Sie NUR geänderte Datein als .zip und laden diese auf sahk.de hoch
Wie ist meine Website nachher Erreichbar?:
- Ihre Website ist direkt nach der Verifizierung im FireVox verfügbar
Für alle weiteren Fragen melden Sie sich unter der 1822-901
Preise (einmalig) / Richtlinien
Art |
Preis |
Beschreibung |
ohne FireVox Implementierung |
$1.000,00 |
Nach erfolgreicher Verifizierung dürfen Sie Ihre Website frei vermarkten z.b. per SMS, Firmenbeschreibungen etc. |
mit FireVox Implementierung |
$5.000,00 |
Nach erfolgreicher Verifizierung dürfen Sie Ihre Website frei vermarkten und die Website ist über den FireVox erreichbar |
Die Website ist an das Unternehmen gebunden. Schließt das Unternehmen, verliert auch die Website Ihre Verifizierung.
Websiten können für Firmen / Dienstleistungen / Hotels eingereicht werden. Vom Inhaber oder von Ihm Berechtigte Personen.

Weitere Regelungen zum Thema Websiten entnehmen Sie §8 HGB. Websiten
MÜSSEN vor der Vermarktung bei der Handelskammer eingereicht UND verifiziert werden!