Inhaber einer Waffenfabrik dürfen ab sofort am Ausschreibungsverfahren für Waffenlieferungen für staatliche Fraktionen teilnehmen.
Der Handel über einen eingetragenen Waffenladen (Ammunation) ist nicht mehr nötig (gilt ausschließlich für das Ausschreibungsverfahren!).
Die Ausschreibungen finden nicht mehr durch die jeweilige Fraktion statt, sondern wird zentral über die Handelskammer abgewickelt.
Bitte beachten Sie weiterhin folgende Hinweise zum Ausschreibungsverfahren:
- Angebote müssen stets Bruttopreise enthalten
- Importwaren sind steuerfrei zu berechnen, da sie bereits im Import versteuert wurden
- Ihr Angebot muss verpflichtend Waffenmagazine enthalten (keine ausschließliche Lieferung von Waffen)
- Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Berechnung des Steuerbetrages, nachzulesen im Bereich FAQ - steuerliche Sachverhalte
- Der Steuerbetrag wird einbehalten und durch die Handelskammer direkt abgeführt