Bitte beachten Sie weiterhin folgende Hinweise:
Die Handelskammer fungiert als maßgeblicher Entscheidungsträger in Umbauangelegenheiten sowie deren Genehmigung oder Ablehnung.
Ausschließlich der Inhaber ist berechtigt ein Gebäudeinterieur umbauen zu lassen.
Ein Umbau ist folgendermaßen limitiert:
Nach einer Überschreibung (Inhaberwechsel) darf eine Firma einen Monat lang nicht umgebaut werden.
Unabhängig von einer Überschreibung, darf eine Firma nur alle 3 Monate umgebaut werden.
Unabhängig von der Firma, darf ein Unternehmer nur alle 3 Monate einen Umbau beantragen.
Unabhängig vom Inhaber, kann eine Firma insgesamt nur 3 mal umgebaut werden.
Jeder Unternehmer kann nur alle 3 Monate Unabhängig von allen weiteren Punkten einen Umbau beantragen.
Die umzubauende Firma muss vollständig geräumt sein. Zugehörige Firmenkonten müssen einen Saldo im Haben, idealerweise $0,00 haben.
Für die Dauer des Umbaus von etwa drei bis zehn Tagen ist der Zugriff durch den Inhaber oder eines von ihm Beauftragen untersagt.
Die Kosten für den Umbau betragen
beim ersten Umbau §100.000,00
beim zweiten Umbau §125.000,00
beim dritten Umbau §150.000,00
Die Kosten sind auf das Konto der Handelskammer mit der VBAN 900 950 zu entrichten.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag für den Umbau des Firmeninterieus persönlich in der Handelskammer unter Angabe der folgenden Informationen ein:
_________________
Antragsteller:
Firmenname:
Firmenhash:
Umbau in: (Gebäudeinterieur wählen)
Bitte bestätigen Sie durch Vorlage Ihres gültigen Personalausweises, dass Sie als Inhaber zum Umbau berechtigt sind sowie das Objekt frei von Lasten ist. Weiterhin beachten Sie bitte, dass ab Ihrem Antrag das Objekt geräumt sein muss, da die Umbaumaßnahmen ab diesem Tag beginnen können.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Handelskammer persönlich, sowie unter 1822-900 (telefonisch) und 1822-901 (per SMS) zur Verfügung.