Die Handelskammer unterscheidet bei Dienstleistungen in zweierlei Sektionen.
1. Einfach Dienstleistungen wie z.b. ein Finanzdienstleister, Taxiunternehmen oder auch eine Eventagentur.
2. Regulierte Dienstleistungen, hierzu zählen: Fahrzeugvermietungen, Gebrauchtwagenhändler und Abschleppunternehmen
Einfache Dienstleistungen
(1) können sich sowohl in einem Bürogebäude, als auch in einem kleineren Büro innerhalb einer anderen Firma untermieten.
Als Büro innerhalb einer Firma zählt, das Büro in jedem Firmentyp
außgenommen: Labore, Gießereien, Metzgereien, Sägewerk, Tattoostudios, Klamottenläden, Friseure, Imbisse, Restaurants, Tankstellen.
Bei Spezialobjekten kann dies von Objekt zu Objekt unterschiedlich sein.
Regulierte Dienstleistungen
(2) können nur in folgenden Unternehmen untergemietet sein:
Fahrzeugverleih |
in Autohäusern oder Bürogebäuden |
Gebrauchtwagenhandel |
in Autohäusern oder Bürogebäuden |
Abschleppunternehmen |
in Autohäusern oder Bürogebäuden oder Werkstätten |
Grundsätzlich gilt!: max. eine Dienstleistung pro Firma möglich. (außgenommen Bürogebäude: 1x regulierte und 1x einfache Dienstleisung möglich)
Autohäuser sind von der Anmeldepflicht eines Gebrauchtwagenhandels und einer Fahrzeugvermietung außgenommen.
Autohäuser sind von der Anmeldepflicht eines Abschleppdienstes außgenommen.