(8) Unternehmer 1x1

Allgemeine Informationen
Gewerbescheine:

Ein Gewerbeschein ist für die Verifizierung Ihres Unternehmer Accounts notwendig.
Bitte suchen Sie die Stadthalle auf, um sich einen Gewerbeschein aushändigen zu lassen.

Allgemeine Firmenänderungen
Sofern Sie Änderung in Ihrer Firma vornehmen, sind diese auch bei der Handelskammer verpflichtend anzumelden.
Änderungen können hierbei direkt im Unternehmer-Account oder vor Ort bei der Handelskammer beantragt werden.
Firmenänderungen sind wie folgt zu betrachten: Änderungen der: Geschäftsführer, Telefonnummer(Inhaber/Geschäftsführer), Firmenkonten.
Die Handelskammer unterscheidet bei Dienstleistungen in zweierlei Sektionen.
1. Einfach Dienstleistungen wie z.b. ein Finanzdienstleister, Taxiunternehmen oder auch eine Eventagentur.
2. Regulierte Dienstleistungen, hierzu zählen: Fahrzeugvermietungen, Gebrauchtwagenhändler und Abschleppunternehmen

Einfache Dienstleistungen (1) können sich sowohl in einem Bürogebäude, als auch in einem kleineren Büro innerhalb einer anderen Firma untermieten.

Als Büro innerhalb einer Firma zählt, das Büro in jedem Firmentyp außgenommen: Labore, Gießereien, Metzgereien, Sägewerk, Tattoostudios, Klamottenläden, Friseure, Imbisse, Restaurants, Tankstellen.
Bei Spezialobjekten kann dies von Objekt zu Objekt unterschiedlich sein.

Regulierte Dienstleistungen (2) können nur in folgenden Unternehmen untergemietet sein:
Fahrzeugverleih in Autohäusern oder Bürogebäuden
Gebrauchtwagenhandel in Autohäusern oder Bürogebäuden
Abschleppunternehmen in Autohäusern oder Bürogebäuden oder Werkstätten
Grundsätzlich gilt!: max. eine Dienstleistung pro Firma möglich. (außgenommen Bürogebäude: 1x regulierte und 1x einfache Dienstleisung möglich)

Autohäuser sind von der Anmeldepflicht eines Gebrauchtwagenhandels und einer Fahrzeugvermietung außgenommen.
Autohäuser sind von der Anmeldepflicht eines Abschleppdienstes außgenommen.
Inhaber:
- übernimmt jegliche Haftung für alle Firmen in seinen Besitz
- darf gebührenfrei Geld zwischen allen Firmen in seinen Besitz transferieren
- darf unentgeltlich Waren zwischen allen Firmen in seinen Besitz transferieren
- darf sich Firmenkapital gebührenfrei auszahlen

Teilhaber:
- hält einen prozentualen Anteil an dem Unternehmen, welcher durch einen zivilrechtlichen Teilhabervertrag geregelt ist
- darf kein Geld und Waren zwischen Firmen in seinen Besitz und seinen Teilhaberfirmen transferieren

Pächter:
- Um von den untenstehenden Vorteilen einer Pacht zu profitieren, muss der Pächter zwingend eingetragen werden
- hierfür ist es erforderlich den Pachtvertrag als Notiz zu hinterlegen und den Pächter über die Website einzutragen
- bewirtschaftet auf Grundlage eines zivilrechtlichen Pachtvertrages mit dem Inhaber dessen Firma
- bewirtschaftet auf Grundlage eines zivilrechtlichen Ratenkaufvertrags mit dem Inhaber dessen Firma und wird während der Laufzeit der Ratenzahlung dem Pächter gleichgestellt
- Kann im Falle eines Verstoßes und einer aktiven Eintragung als Pächter zur Verantwortung gezogen werden. Der Inhaber haftet weiterhin vollumfänglich.
- darf unentgeltlich Waren zwischen Firmen in seinen Besitz und der gepachteten Firma transferieren
- darf sich Firmenkapital von der gepachteten Firma mit der aktuell geltenden Gebühr auszahlen

Geschäftsführer:
- übernimmt die vertretende Funktion für den Inhaber
- erhält eine monetäre Entlohnung entsprechend seines Arbeitsvertrages

Mitarbeiter:
- Festanstellung in einer Firma
- erhält eine monetäre Entlohnung entsprechend seines Arbeitsvertrages