HGB Gesetzesänderungen vom 13.08.2020

Sehr geehrte Handelstreibende,

mit sofortiger Wirkung treten folgende Gesetzesänderungen in Kraft:


§ 7 Waffenindustrie und Handel


neu
§7.7Die Inhaber von Ammunations und / oder Waffenfertigungen sind dazu verpflichtet jeden in der Firma angestellten Mitarbeiter auf dem Firmenprofil der Handelskammer-Website anzugeben.


Wie hinterlege ich einen Mitarbeiter?

1. Gehen Sie unter "Firmen" auf Ihren Waffenladen oder Waffenfertigung.

2. Klicken Sie auf "Neuen Mitarbeiter hinzufügen" unter "Firmen-Verwaltungsrechte".

3. Drücken Sie nach dem hinzufügen auf den "Editier-Stift" neben dem eingestellten Mitarbeiter.

4. Setzen Sie einen Haken bei "Waffenindustrie-Angestellter". Der Mitarbeiter wird nun als hinterlegter Mitarbeiter für die HK angezeigt. 



Mit freundlichen Grüßen

Tim Schmit

Direktor der Handelskammer