Sehr geehrte Handelstreibende,
mit sofortiger Wirkung treten folgende Gesetzesänderungen in Kraft:
§ 7 Waffenindustrie und Handel
neu | |
§7.7 | Die Inhaber von Ammunations und / oder Waffenfertigungen sind dazu verpflichtet jeden in der Firma angestellten Mitarbeiter auf dem Firmenprofil der Handelskammer-Website anzugeben. |
Wie hinterlege ich einen Mitarbeiter?
1. Gehen Sie unter "Firmen" auf Ihren Waffenladen oder Waffenfertigung.
2. Klicken Sie auf "Neuen Mitarbeiter hinzufügen" unter "Firmen-Verwaltungsrechte".
3. Drücken Sie nach dem hinzufügen auf den "Editier-Stift" neben dem eingestellten Mitarbeiter.
4. Setzen Sie einen Haken bei "Waffenindustrie-Angestellter". Der Mitarbeiter wird nun als hinterlegter Mitarbeiter für die HK angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Schmit
Direktor der Handelskammer