Diese Veröffentlichung dient dem Zweck, aktuelle gesetzliche Regelungen im Hinblick auf deren Handhabung zu erläutern und zu verdeutlichen.
Eine Veränderung der Sach- oder Gesetzeslage hat nicht stattgefunden.
Die Eintragung eines Pächters im Unternehmertool ist keine Pflicht, empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, da ein direktes Ansprechen des Pächters für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handelskammer erst ermöglicht wird.
Erster Ansprechpartner der Handelskammer bleibt der Inhaber. Dennoch empfehlen wir einen zivilrechtlichen Pachtvertrag zu hinterlegen und den Pächter einzutragen, um von den Vorteilen zu profitieren:
Pächter werden im Falle eines hinterlegten Vertrages, wie ein Inhaber angesehen und dürfen z.B. Waren zwischen eigener und gepachtete Firma verschieben.
Ein weiterer Vorteil eines eingetragenen Pächters ist, dass im Falle einer Prüfung ggf. nur der Pächter einen Akteneintrag erhält und die Akte des Inhabers ohne (weitere) Verstöße verbleibt. Etwaige Strafen können ebenfalls direkt dem Pächter gegenüber ausgesprochen werden, sodass die Handelskammer nur Forderungen gegenüber den Pächter und nicht gegenüber den Inhaber stellen kann.
Die Eintragung muss jedoch vor einer möglichen Prüfung eingetragen sein, um in der steuerlichen Betrachtung berücksichtigt zu werden.
Soll ein Pächter hinterlegt werden, ist sowohl der Vertrag in den Unterlagen der Firma zu hinterlegen (Datenänderung $200,00) als auch der Pächter über die Website einzutragen. Diese Eintragung wird nicht gesondert berechnet.
Damit die Handelskammer beispielsweise im Falle einer Prüfung über ein Pachtverhältnis informiert ist, sind die folgenden Schritte erforderlich:
Wie füge ich einen Pächter hinzu?
(s. FAQ: steuerliche Sachverhalte - Pächter korrekt anmelden)
Im Firmenprofil den Pächter als neuen Mitarbeiter im Reiter Firmen-Verwaltungsrechte hinzufügen.
Nun kann dem neuen Pächter das “Recht” Pächter erteilt werden (nur eine Person gleichzeitig möglich).
Wichtig! Der Pächter erhält hierdurch keine Rechte zur Einsicht von Firmendaten o.ä., diese müssen separat vom Firmeninhaber erteilt werden.
Der neue Pächter wird im Unternehmertool auf SAHK.de über diesen Vorgang informiert.
Sollte das Pachtverhältnis auslaufen muss sowohl der Pächter auf der Website als auch der Vertrag entfernt werden. Beides ist kostenlos und Bedarf keiner Überweisung Ihrerseits.
Die Eintragung eines Pächters kann nur über die Webseite erfolgen, eine Bearbeitung in der Handelskammer ist nicht möglich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir immer zu den Kernzeiten Mo-Sa von 18:00 - 22:00 Uhr für Sie bereit.