Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wegen der aktuellen Entwicklungen hat die San Andreas Handelskammer die Regeln bezüglich genehmigungsfähiger Firmennamen aktualisiert.
Firmennamen, die den Postal Code der Firma enthalten sind nicht genehmigungsfähig.
Der Hintergrund: Das plötzliche Auftreten dieser Änderungswünsche ist uns bekannt und wird nicht unterstützt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre telefonische Erreichbarkeit auf vielen Wegen an prominenter Stelle kenntlich zu machen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Gesetzesänderung vom 10.09.2022 hier noch einmal zum Nachlesen: HGB §12 unbewirtschaftete Unternehmen
weiterhin gilt:
Um für Sie
Änderungen vorzunehmen oder Eintragungen zu tätigen, suchen wir Ihre
Firmen in unserem System. Sobald Ihr Firmenname aus Sonderzeichen,
Emojis, Kursiv- oder einer Sonderschrift besteht finden wir das
Unternehmen meistens nicht und müssen zeitaufwändigere Recherchen
durchführen.
Wir wollen die Kreativität nicht zu sehr begrenzen, jedoch muss eine Firma für uns auch zu finden sein.
Wichtig für die Frage, ob ein Name genehmigt werden kann oder nicht ist, dass mindestens vier, besser fünf zusammenhängende Zeichen, die am Beginn eines Wortes des Namens stehen müssen, Standard-Schriftzeichen sind.