Update: Firmen-Namensgestaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wegen der aktuellen Entwicklungen hat die San Andreas Handelskammer die Regeln bezüglich genehmigungsfähiger Firmennamen aktualisiert.

Firmennamen, die den Postal Code der Firma enthalten sind nicht genehmigungsfähig.
Der Hintergrund: Das plötzliche Auftreten dieser Änderungswünsche ist uns bekannt und wird nicht unterstützt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre telefonische Erreichbarkeit auf vielen Wegen an prominenter Stelle kenntlich zu machen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Gesetzesänderung vom 10.09.2022 hier noch einmal zum Nachlesen: HGB §12 unbewirtschaftete Unternehmen

weiterhin gilt:

Um für Sie Änderungen vorzunehmen oder Eintragungen zu tätigen, suchen wir Ihre Firmen in unserem System. Sobald Ihr Firmenname aus Sonderzeichen, Emojis, Kursiv- oder einer Sonderschrift besteht finden wir das Unternehmen meistens nicht und müssen zeitaufwändigere Recherchen durchführen.

Wir wollen die Kreativität nicht zu sehr begrenzen, jedoch muss eine Firma für uns auch zu finden sein.

Wichtig für die Frage, ob ein Name genehmigt werden kann oder nicht ist, dass mindestens vier, besser fünf zusammenhängende Zeichen, die am Beginn eines Wortes des Namens stehen müssen, Standard-Schriftzeichen sind.
Zur Klarstellung: Emoji's vor und/oder nach Standardbuchstaben sind weiterhin gestattet - auch am Beginn des Namens, zwischendrin oder am Ende - so lange eine Zeichenkette von mindestens vier, besser fünf zusammenhändenen Buchstaben im Namen enthalten ist.

Jegliche Namen, die ausschließlich aus Emojis und/oder Sonderzeichen und/oder Bild-Symbolen für Buchstaben bestehen sind untersagt.

Bei Rückfragen oder im Zweifel nehmen Sie auf den üblichen Wegen Kontakt zur San Andreas Handelskammer auf.