Weihnachtliche Sondergenehmigung

HO HO HO und fröhliche Weihnachtstage!

Wie dem einen oder der anderen aufgefallen ist, hat der Winter San Andreas erreicht. Damit startet auch wieder die Adventszeit und am 24.12.2022 ist Heiligabend. Um Ihnen allen ein weihnachtliches Gefühl zu geben, erlauben wir allen Imbissen und angemeldeten Weihnachtsmärkten den Verkauf von weihnachtlichen Produkten ohne eine extra Sondergenehmigung beantragen zu müssen.

Durch diesen Erlass dürfen folgende Produkte ab sofort angeboten werden:
Tasse Glühwein
Shinni´s Glasierter Apfel
Tüte gebrannte Mandeln
Tüte gebrannte Mandeln - Vanille

Allerdings sind mit diesem Geschenk ein paar Bedingungen zu beachten
Diese Sondergenehmigung gilt ausschließlich für Imbisse oder angemeldete Weihnachtsmarktstände z.B. am Würfelpark
Diese Sondergenehmigung ist bis einschließlich zum 06.01.2023 gültig. Ab dem 07.01.2023 gelten wieder die allgemeinen Bestimmungen des HGB und die Gültigkeit dieser Sondergenehmigung entfällt.

Restaurants und dazugehörige Taco Vans haben bereits laut HGB das Recht, diese Artikel zu vertreiben.

Wir wünschen Ihnen allen wunderschöne Festtage und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2023 mit viel Glück und anhaltenden Vorsätzen.

Ihr Harvey Hanson
PR-Manager der SAHK